PROJEKT ZUR BEKÄMPFUNG DER HÄUSLICHEN GEWALT

Technische Hilfestellung für Frauenhäuser zur Bekämpfung häuslicher Gewalt

Umsetzungsorte: 26 Provinzen in der Türkei

Auftraggeber: Europäische Kommission

Volumen: 6.601.000,00 EUR

Projektdauer: 27.01.2014 – 31.12.2016

Hintergrund

Häusliche Gewalt gegen Frauen stellt in der Türkei nach wie vor ein besonders ernstes soziales Problem dar. Die verschiedenen statistischen Daten zu diesem Thema zeigen eine Zurückhaltung bei der Anzeige häuslicher Gewalt, die zum Teil eine Folge sozialer und kultureller Normen ist, die die Rechte und Gleichberechtigung von Frauen im häuslichen Bereich weiterhin beeinflussen, insbesondere weil diese Formen der Gewalt bis Ende 2012 nicht in irgendeiner Weise sanktioniert wurden.

Um am effektivsten zu sein, sollte die Reaktion auf häusliche Gewalt gegen Frauen integriert, weitreichend und interinstitutionell sein, gleichzeitig den Opfern sowohl Unterstützung als auch Schutz bieten und versuchen, Einstellungen und Mentalitäten zu ändern, die die Gewalt zulassen sie zu geschehen. In Bezug auf Schutz- und Unterstützungsdienste liegt eines der wichtigsten Elemente dieser allgemeinen Reaktion in der Bereitstellung voll funktionsfähiger Frauenhäuser und -dienste. Ein Frauenhaus bietet eine sichere Unterkunft, in der Frauen, die häuslicher Gewalt ausgesetzt waren, und ihre Kinder ohne Angst vor Missbrauch leben können. Das Leitprinzip der Arbeit mit missbrauchten Frauen ist ein starkes Engagement, sich für die Rechte der Frau und die Befähigung von Frauen zu einem unabhängigen und würdevollen Leben einzusetzen.

Zielsetzung

Das übergeordnete Ziel des Projekts war es, einen Beitrag zu den Bemühungen der türkischen Regierung zum Schutz der Frauenrechte in der Türkei zu leisten. Konkret sollte sichergestellt werden, dass Frauen in 26 Provinzen ausreichend vor Gewalt geschützt werden. Am Ende des Projekts sollte Folgendes erreicht werden;

  • Verstärkter Schutz vor Gewalt in 26 Provinzen durch Einrichtung und/oder Bereitstellung von Unterstützungsdiensten für Frauen, die Gewalt/häuslicher Gewalt ausgesetzt sind.
  • Verstärkte Zusammenarbeit von zentralen und lokalen Regierungsbehörden und lokalen NGOs für verbesserte Mechanismen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in 26 Provinzen.

Projektaktivitäten

Komponente I:

Verbesserter Schutz vor Gewalt in 26 Provinzen durch Einrichtung und/oder Bereitstellung von Unterstützungsdiensten für Frauen, die Gewalt/häuslicher Gewalt ausgesetzt sind, wie folgt;

  • Entwicklung von Provinzaktionsplänen für jede Provinz im Anschluss an die Situationsanalyse und die Bewertung des Schulungsbedarfs zur aktuellen Situation in Bezug auf geschlechtsspezifische Gewalt in 26 Projektprovinzen,
  • Unterstützung beim Aufbau von Frauenberatungsstellen und effektiver Nutzung von Hotlines in den Projektprovinzen,
  • Verbesserung der Qualität der Präventions-/Schutzdienste durch Schulung der Dienstleister und Einrichtung eines Überwachungsmechanismus,
  • Unterstützung bei der Einrichtung und/oder Stärkung der städtischen Koordinierungs- und Überwachungsmechanismen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen,
  • Beitrag zur Einrichtung und Stärkung von Notunterkünften, Vorunterkünften, VPMCs und Unterstützungsmechanismen nach Unterbringung,
  • Entwicklung einer Kommunikationsstrategie,
  • Organisation von Studienreisen in EU-Mitgliedsstaaten und andere Provinzen der Türkei.

Komponente II:

Verstärkte Zusammenarbeit von zentralen und lokalen Regierungsbehörden und lokalen NGOs für verbesserte Mechanismen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in 26 Provinzen wie folgt;

  • Sitzungen des Sachverständigenausschusses organisieren, um einen Modellentwurf für einen
  • Aufsichtsmechanismus für Kommunen und andere lokale Verwaltungen und lokale NGOs zu entwickeln,
  • Einrichtung eines administrativen Unterstützungs- und Überwachungsmechanismus auf nationaler Ebene für alle lokalen Behörden und lokalen Frauen-NGOs,
  • Aufbau von Netzwerken zwischen lokalen und internationalen NGOs,
  • Regionale Treffen durchführen, um den Kommunen die Unterstützungsmechanismen auf nationaler Ebene vorzustellen,
  • Technische Hilfe und Unterstützung bei der Umsetzung eines Zuschussprogramms, das darauf abzielt, die Kapazitäten lokaler NRO und die Bereitstellung von Diensten für Opfer von Gewalt gegen Frauen durch lokale NRO zu entwickeln.

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